AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Torsten Thiemann e.K. Zerspanung & Technische Projektabwicklung

1. Begrifflichkeiten

a. Im Folgenden wird die Torsten Thiemann e.K. Zerspanung & Technische Projektabwicklung auch als Auftragnehmer bezeichnet.

b. Kunden der Torsten Thiemann e.K. Zerspanung & Technische Projektabwicklung werden im Folgenden als Auftraggeber bezeichnet.

c. Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung, wie z.B. Auftraggeber/- in, verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für beide Geschlechter.

2. Allgemeines – Geltungsbereich

a. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des Öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichem Sondervermögen.

b. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Dies ist auch dann der Fall, wenn die Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wird.

c. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur insoweit als wirksam vereinbart, wenn sie der Torsten Thiemann e.K. Zerspanung & Technische Projektabwicklung rechtzeitig zur Kenntnis gebracht wurden und schriftlich anerkannt worden sind. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen sind für die Torsten Thiemann e.K. Zerspanung + Technische Projektabwicklung nur dann verbindlich, wenn diese den individualvertraglichen und auch den nachfolgenden Bedingungen nicht entgegenstehen.

d. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.

3. Auftragsannahme

a. Als angenommen gilt ein Auftrag erst, wenn dieser von der Torsten Thiemann e.K. Zerspanung & Technische Projektabwicklung schriftlich bestätigt wurde oder ausgeführt wird.

b. Vorbehaltlich einer anders lautenden Vereinbarung gilt die vom Auftragnehmer erteilte Auftragsbestätigung als maßgebend.

4. Preise

a. Die Rechnungsstellung erfolgt in Euro zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer,
welche in der Rechnung gesondert ausgewiesen wird. Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung werden separat in Rechnung gestellt.

b. Sämtliche geleistete Arbeiten, welche über die im Vorfeld vertraglich vereinbarten Leistungen hinausgehen, werden gesondert in Rechnung gestellt. Über die zusätzlich angefallenen Arbeitsstunden sowie Materialaufwendungen werden Nachweise von Seiten des Auftragnehmers erbracht.

c. Vereinbarungen über Pauschalpreisabrechnungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Torsten Thiemann e.K. Zerspanung + Technische Projektabwicklung.

d. Bei einer wesentlichen Veränderung von maßgeblichen Kostenpositionen im Zeitraum nach Auftragsannahme oder bis zur Auslieferung werden sich der Auftraggeber und die Torsten Thiemann e.K. Zerspanung + Technische Projektabwicklung über eine Anpassung der Preise verständigen.

e. Bei neuen Aufträgen ist der Auftragnehmer nicht an vorhergehende Preise gebunden.

f. Der Abzug von Skonto oder sonstige Preisnachlässe bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.

g. Dem Auftraggeber stehen Aufrechnungsrechte nur in dem Fall zu, wenn seine Gegenansprüche von der Torsten Thiemann e.K. Zerspanung + Technische Projektabwicklung anerkannt oder unbestritten sind. Gleiches gilt für rechtskräftig festgestellte Ansprüche. Der Auftraggeber kann von einem Rückbehaltungsrecht nur Gebrauch machen, insofern sein Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis begründet ist.

5. Unbefristete und langfristige Verträge

a. Unbefristete Verträge oder Langfristverträge mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten können mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

b. Tritt eine wesentliche Änderung der Kostenstruktur (z.B. Material-, Energie- oder Lohnkosten) sowohl bei den unbefristeten als auch bei den Langzeitverträgen ein, so sind beide Vertragspartner berechtigt, Verhandlungen über eine angemessene Preisanpassung zu verlangen.

c. Nimmt der Auftraggeber weniger als die vereinbarte Warenmenge ab, behält sich die Torsten Thiemann e.K. Zerspanung + Technische Projektabwicklung vor, den Stückpreis im angemessenen Rahmen zu erhöhen.

6. Lieferzeit

a. Liefertermine gelten als verbindlich vereinbart, sofern diese ausdrücklich als verbindlicher von der Torsten Thiemann e.K. Zerspanung & Technische Projektabwicklung gegenüber dem Auftraggeber schriftlich bestätigt worden sind.

b. Die Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit setzt voraus, dass der Torsten Thiemann e.K. Zerspanung & Technische Projektabwicklung sämtliche von dem Auftraggeber zur Erfüllung des Auftrages notwendigen Informationen, Unterlagen und ggf. Materiallieferungen vorliegen. Dies betrifft insbesondere auch die Zurverfügungstellung erforderlicher behördlicher Bescheinigungen und Genehmigungen oder die etwaig vereinbarte Vorauszahlung bei vereinbarter Vorkasse.

c. Die Einhaltung der Lieferzeit von Seiten der Torsten Thiemann e.K. Zerspanung & Technische Projektabwicklung steht unter dem Vorbehalt der richtigen und fristgerechten Selbstbelieferung. Sollte es in diesem Zusammenhang zu Verzögerungen kommen, wird die Torsten Thiemann e.K. Zerspanung & Technische Projektabwicklung den Auftraggeber unverzüglich benachrichtigen. Für verspätete oder nicht ausgeführte Selbstbelieferungen, die der Auftragnehmer nicht zu verantworten hat, übernimmt dieser keine Haftung. Eine Übernahme des allgemeinen Beschaffungsrisikos wird ebenfalls ausgeschlossen.

d. Bei unvorhersehbaren Hindernissen, wie beispielsweise dem Eintritt von höherer Gewalt oder sonstigen kurzfristig nicht behebbaren Betriebsstörungen, verlängert sich die Lieferfrist.

e. Ein Rücktritt vom Vertrag von Seiten des Auftraggebers ist nur möglich, wenn die Torsten Thiemann e.K. Zerspanung & Technische Projektabwicklung die Nichteinhaltung des Liefertermins zu verantworten hat und auch innerhalb einer angemessenen vom Auftraggeber festgesetzten Nachfrist ihren Lieferverpflichtungen nicht nachgekommen ist.

7. Materialbereitstellung durch den Auftraggeber

a. Für den Fall, dass Materialien vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden, sind diese auf seine Kosten und Gefahr an die Torsten Thiemann e.K. Zerspanung und Technische Projektabwicklung zu liefern. Die Lieferung hat rechtzeitig, mit einem angemessenen Mengenaufschlag und in einwandfreier Beschaffenheit zu erfolgen. Bei Nichterfüllung dieser Voraussetzungen kann sich die Lieferzeit verlängern.

8. Abnahme durch den Auftraggeber und Lieferverzug

a. Liegt ein Annahmeverzug von Seiten des Auftraggebers vor oder kommt er seinen Mitwirkungspflichten zur Erfüllung der Leistungen aus dem Vertrag nicht nach, kann die Torsten Thiemann e.K. Zerspanung & Technische Projektabwicklung etwaige Mehraufwendungen oder Schadensersatzansprüche geltend machen.

b. Sofern der Tatbestand des Annahmeverzuges durch den Auftraggeber erfüllt ist, geht ab diesem Zeitpunkt die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder Verschlechterung der Ware auf den Auftraggeber über.

c. Zur Abholung bereit gestellte Waren sind vom Auftraggeber unverzüglich abzuholen. Anderenfalls behält sich die Torsten Thiemann e.K. Zerspannung & Technische Projektabwicklung das Recht vor, diese nach eigenem Ermessen an den Auftraggeber zu versenden oder dem Auftraggeber etwaige Lagerkosten in Rechnung zu stellen.

9. Versand und Gefahrenübergang

a. Sofern nichts anderes im Vorfeld festgelegt wurde, gilt eine Selbstabholung von der Produktionsstätte in Westertimke durch den Auftraggeber als vereinbart.

b. Mit der Übergabe der Ware an das Transportunternehmen, wie beispielsweise den Spediteur, oder spätestens mit dem Verlassen der Produktionsstätte in Westertimke, geht die Gefahr des zufälligen Warenuntergangs oder der zufälligen Verschlechterung auf den Auftraggeber über.

c. Auf Wunsch des Auftraggebers wird die Lieferung der Ware durch eine Transportversicherung abgesichert. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.

10. Eigentumsvorbehalt

a. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen Eigentum des Auftragnehmers.

b. Der Auftraggeber ist zur Weiterveräußerung widerruflich ermächtigt. Aus der Weiterveräußerung entstehende Forderungen auf Zahlung des Kaufpreises sind hiermit an den Auftragnehmer abgetreten.

c. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Auftraggeber wird stets für den Auftragnehmer vorgenommen. Wird die Ware mit anderen dem Auftragnehmer nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt der Auftragnehmer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Wird die Ware mit anderen dem Auftragnehmer nicht gehörenden Gegenständen vermischt, so erwirbt der Auftragnehmer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Werts der Ware zu der anderen vermischten Sache im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Auftraggebers als Hauptsache anzusehen, so hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer anteilsmäßig Miteigentum zu übertragen.

d. Zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht erforderlich, es sei denn der Auftraggeber ist Verbraucher.

e. Der Auftraggeber wird bei Zugriffen durch Dritte diese darüber informieren, dass das Eigentum an der Vorbehaltsware beim Auftragnehmer liegt. Zusätzlich wird der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich über den Zugriff informieren.

f. Dem Auftraggeber ist es ohne eine schriftliche Zustimmung durch den Auftragnehmer nicht gestattet, die Vorbehaltsware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.

11. Mängelhaftung

a. Mängelrügen sind dem Auftragnehmer unverzüglich nach Erhalt der Lieferung, spätestens jedoch nach 5 Werktagen anzuzeigen. Bei versteckten Mängeln beträgt die Frist 5 Tage nach Feststellung des Mangels durch den Auftraggeber. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, verjähren sämtliche Gewährleistungsansprüche nach 12 Monaten ab Auslieferung.

b. Bei dem Vorliegen einer begründeten Mängelrüge ist die Torsten Thiemann e.K. Zerspanung & Technische Projektabwicklung nach Ihrer Wahl dazu verpflichtet, innerhalb einer angemessenen Frist eine Nachbesserung an der Ware vorzunehmen oder für eine kostenlose Ersatzlieferung zu sorgen. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht fristgerecht nach, kann der Auftraggeber eine Minderung des Kaufpreises und den Ersatz von nachweislich entstandenen Zusatzkosten verlangen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

c. Eigenmächtige Nacharbeiten und unsachgemäße Reparaturleistungen durch Dritte führen zu einem Verlust der Mängelansprüche. Mängelbeseitigungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Erlaubnis der Torsten Thiemann e.K. Zerspanung & Projektabwicklung vorzunehmen.

d. Die von dem Auftragnehmer ausgelieferten Waren richten sich ausschließlich nach der vertraglich im Vorfeld festgelegten technischen Beschaffenheit. Für den Fall, dass der Auftraggeber der Torsten Thiemann e.K. Zerspanung & Technische Projektabwicklung genaue Anweisungen in Form von Zeichnungen, Mustern etc. vorgibt, übernimmt der Auftraggeber das Risiko, dass sich die Ware für den vor-gesehenen Zweck eignet.

e. Für Sachmängel aufgrund fehlerhafter Montage oder unsachgemäßer Verwendung übernimmt die Torsten Thiemann e.K. Zerspanung & Technische Projektabwicklung keine Haftung.

12. Zahlungsbedingungen, Wechsel der Vertragsparteien

a. Sämtliche Zahlungen sind in Euro und in einer Summe zu leisten. Teilzahlungen sind nur nach vorheriger Absprache möglich.

b. Vorausgesetzt, dass es keine anders lautenden schriftlich festgehaltenen Vereinbarungen gibt, ist der vereinbarte Rechnungsbetrag ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei Überschreiten des vereinbarten Zahlungstermins behält sich die Torsten Thiemann e.K. Zerspanung & Technische Projektabwicklung vor, Zinsen in Höhe von 8%-Punkten über dem Basiszinssatz zu berechnen.

c. Befindet sich der Auftraggeber mit irgendwelchen Zahlungen in Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.

d. Soweit die Torsten Thiemann e.K. Zerspanung & Technische Projektabwicklung nach Vertragsschluss Kenntnis über eine mögliche Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers erlangt, ist sie berechtigt, dem Auftraggeber die Leistung zu verweigern oder eine Sicherheitsleistung z.B. in Form der Vorauszahlung zu verlangen.

e. Der Auftragnehmer ist zur Abtretung der Ansprüche aus der Geschäftsverbindung berechtigt.

13. Datenschutz/ Vertraulichkeit/ Urheberrechte

a. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche von der anderen Vertragspartei zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen (z.B. Zeichnungen, Planungsunterlagen), die als vertraulich bezeichnet werden, unbefristet geheim zu halten und aus diesem Grund nicht an Dritte weiterzugeben oder in einer anderen Art und Weise zu verwenden.

b. Ein Ausnahme bilden Unterlagen oder Kenntnisse, die den Vertragspartnern bereits vor Vertragsabschluss nachweislich bekannt waren oder allgemein bekannt sind.

c. Die Torsten Thiemann e.K. Zerspanung & Technische Projektabwicklung behält sich an sämtlichen von ihr erstellten Zeichnungen, Abbildungen, Kalkulationen und sonstige von dem Unternehmen erstellte Unterlagen Eigentums- und Urheberrechte vor. Auftraggeber benötigen eine ausdrücklich schriftliche Genehmigung der Torsten Thiemann e.K. Zerspanung & Technische Projektabwicklung für die Weitergabe an Dritte.

14. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

a. Sofern vertraglich nicht anders vereinbart, ist Erfüllungsort der Geschäftssitz des Auftragnehmers.

b. Als Gerichtsstand wird der Geschäftssitz des Auftragnehmers vereinbart. Der Auftragnehmer ist jedoch auch berechtigt, den Auftraggeber an dessen Sitz zu verklagen.

c. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

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